Bestimmungen für unser Hundehotel

Verpflichtungen Hundehotel: 

Eine tiergerechte Betreuung, Pflege und Fütterung ist das A und O für das Wohlbefinden Ihres Vierbeiners, welches wir nach bestem Wissen und Gewissen und dem Tierschutzgesetz bieten.

In unserer Hundepension sorgen wir dafür, dass unsere Feriengäste während des Aufenthalts auf der Blueranch täglich ausreichenden Freilauf/Spaziergänge bekommen. 

Sollten Ihr Hund gesundheitliche Probleme bekommen oder sich bei uns so gar nicht wohlfühlen, werden wir den Hundebesitzer natürlich benachrichtigen.

 

Verpflichtungen Hundebesitzer:

Sollte ein Neuankömmling zu starkes Heimweh zeigen, ist der Hundehalter/Hundebesitzer verpflichtet, den Hund abzuholen.

Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass anfallende Tierarzt-Kosten infolge Krankheit oder Unfall übernommen werden.

Der Hundebesitzer sichert zu, dass der Hund bei Ferieneintritt auf der Blueranch gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bei Verdacht auf eine Erkrankung, ist der Hundebesitzer verpflichtet, dies vor Eintritt in die Hundepension zu melden.

Bei Unterlassung und allfälligen Folgeschäden an anderen Feriengästen und/oder den eigenen Hunden gehen zu Lasten des betreffenden Hundebesitzers.

Zuschlag für verletzte und/oder zu pflegende Hunde ab CHF 5.00/Tag.

Holt der Hundebesitzer den Hund früher als eingeplant ab, ist er dennoch verpflichtet, die gesamte und vorgängig festgelegte Dauer des Aufenthalts zu bezahlen.

Die Hunde sind nach Ablauf der vereinbarten Ferienzeit auf der Blueranch anzuholen, Verlängerungen sind möglich, sofern noch ein Ferienplatz frei ist.

Wird ein Hund nach Ablauf der Pensionsdauer nicht abgeholt, ist die Hundepension Blueranch berechtigt, den Hund in einem Tierheim der eigenen Wahl zur weiteren Betreuung unterzubringen. Die Kosten dafür trägt der Hundebesitzer.